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Krank durch Schimmel nachweisen: Diagnose und Dokumentation
April 13, 2026 Philipp Silbernagel

Krank durch Schimmel nachweisen: Diagnose und Dokumentation

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Es beginnt oft schleichend: Eine ständige Müdigkeit, wiederkehrende Kopfschmerzen, gereizte Augen oder ein hartnäckiger Husten, der einfach nicht verschwinden will. Wenn der Arzt keine grippale Infektionsquelle findet und die Symptome sich zu Hause verschlimmern, keimt oft ein Verdacht auf: Macht mich meine Wohnung krank? Schimmelpilze in Innenräumen sind ein weitverbreitetes, aber oft unterschätztes Gesundheitsrisiko. Doch der Weg von der bloßen Vermutung bis zum wissenschaftlich und juristisch haltbaren Nachweis ist oft steinig. Wie können Sie beweisen, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich durch Schimmel verursacht werden? Welche medizinischen Tests sind sinnvoll und welche Messmethoden in der Wohnung liefern gerichtsverwertbare Ergebnisse? In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles über die Beweisführung, die medizinischen Hintergründe und Ihre Rechte als Mieter.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesundheitsgefahr: Schimmelpilze können Allergien, toxische Reaktionen und in seltenen Fällen Infektionen auslösen. Besonders gefährdet sind Allergiker und immungeschwächte Personen.
  • Medizinischer Nachweis: Ein einzelner Bluttest reicht oft nicht aus. Eine Kombination aus Anamnese, Prick-Tests, RAST/EAST-Tests (Antikörper) und Provokationstests ist notwendig.
  • Baulicher Nachweis: Um die Kausalität zu belegen, muss die Sporenkonzentration in der Raumluft gemessen und mit der Außenluft verglichen werden. Material- und Staubproben stützen den Befund.
  • Rechtliche Relevanz: Bei nachgewiesener Gesundheitsgefährdung durch Schimmel sind Mietminderungen bis zu 100% und eine fristlose Kündigung möglich.
  • Handlungsbedarf: Bei Verdacht auf Schimmelbefall gilt das Minimierungsgebot – die Quelle muss gefunden und saniert werden, unabhängig von der exakten Spezies.

Warum Schimmel krank macht: Die biologischen Mechanismen

Um nachzuweisen, dass man durch Schimmel krank geworden ist, muss man zunächst verstehen, wie diese Mikroorganismen auf den menschlichen Körper wirken. Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil unserer Umwelt. In der Natur haben sie die wichtige Aufgabe, organische Substanz abzubauen. In Innenräumen jedoch, wo wir den Großteil unserer Zeit verbringen, können sie zum ernsthaften Problem werden. Der Mensch weist zwar eine hohe natürliche Resistenz gegenüber Schimmelpilzen auf, doch bei hoher Exposition oder entsprechender Veranlagung wird diese Barriere durchbrochen[1].

Allergische Reaktionen (Typ I bis IV)

Die häufigste gesundheitliche Auswirkung von Schimmelpilzen sind Allergien. Grundsätzlich sind alle Schimmelpilze in der Lage, Allergien auszulösen. Dabei sind die Sporen die Hauptträger der Allergene, aber auch Bruchstücke von Pilzfäden (Hyphen) können allergen wirken. Selbst nach Desinfektionsmaßnahmen können abgestorbene Pilzbestandteile noch allergische Reaktionen hervorrufen[1].

Am weitesten verbreitet ist die Typ-I-Allergie (Soforttyp). Hierbei bildet das Immunsystem spezifische IgE-Antikörper. Bei erneutem Kontakt mit den Schimmelpilzsporen werden Histamine freigesetzt, was zu typischen Symptomen wie Fließschnupfen, Bindehautentzündung, Nesselsucht oder Asthma bronchiale führt. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 5% der Bevölkerung in Deutschland eine Sensibilisierung gegen Schimmelpilze aufweisen[1]. Für Personen mit einer bestehenden Schimmelpilzallergie können bereits Konzentrationen von 100 Sporen pro Kubikmeter Luft (z.B. bei der Art Alternaria) ausreichen, um Symptome auszulösen[1].

Seltener, aber oft schwerwiegender, sind Typ-III- und Typ-IV-Allergien. Diese treten oft verzögert auf, etwa 4 bis 8 Stunden nach dem Kontakt. Ein klassisches Beispiel ist die exogen-allergische Alveolitis (EAA), auch als "Befeuchterlunge" bekannt. Hierbei kommt es zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot und Schüttelfrost. Diese Erkrankung tritt meist erst bei sehr hoher Keimbelastung auf[1].

Toxische Wirkungen durch Mykotoxine

Neben der allergenen Wirkung können Schimmelpilze auch giftige Stoffwechselprodukte produzieren, die sogenannten Mykotoxine. Diese Substanzen, wie zum Beispiel Aflatoxine oder Ochratoxine, können bei Aufnahme über die Nahrung, aber auch über die Atemluft, gesundheitsschädlich sein. Besonders die Art Stachybotrys chartarum (oft als "schwarzer Schimmel" bezeichnet) ist bekannt für die Produktion starker Toxine (Satratoxine), die Hautentzündungen, Nasenbluten und schwere Atembeschwerden verursachen können[1]. Die Produktion dieser Gifte hängt stark vom Nährstoffangebot und den Wachstumsbedingungen des Pilzes ab[2].

Warnung: Infektionsgefahr

Während Allergien viele Menschen betreffen können, sind echte Infektionen durch Schimmelpilze (Mykosen) selten und betreffen meist immungeschwächte Personen (z.B. nach Organtransplantationen oder bei AIDS). Der Pilz Aspergillus fumigatus ist hierbei der wichtigste Erreger, der eine invasive Aspergillose der Lunge verursachen kann. Er ist in die Risikogruppe 2 eingestuft und gilt als potenziell pathogen[2].

Der medizinische Nachweis: Wie diagnostiziert der Arzt?

Der Beweis, dass eine Erkrankung kausal auf den Schimmel in der Wohnung zurückzuführen ist, gleicht oft einem Detektivspiel. Es gibt keinen einzelnen "Schimmel-Test", der ein eindeutiges Ja/Nein-Ergebnis liefert. Vielmehr müssen Ärzte verschiedene Puzzlesteine zusammensetzen.

Anamnese als Basis

Am Anfang steht das ausführliche Gespräch (Anamnese). Der Arzt fragt nach der Art der Beschwerden (z.B. saisonal oder ganzjährig?), nach sichtbaren Feuchteschäden in der Wohnung und nach einer Besserung der Symptome bei Abwesenheit (z.B. im Urlaub). Ein spezieller Fragebogen kann helfen, mögliche Expositionsquellen einzugrenzen[1].

Prick-Test und Blutuntersuchungen

Um eine Sensibilisierung nachzuweisen, wird häufig der Prick-Test eingesetzt. Dabei werden standardisierte Schimmelpilz-Extrakte auf die Haut getropft und die Haut leicht angeritzt. Eine Quaddelbildung zeigt eine allergische Reaktion an. Ergänzend dazu dient der RAST- oder EAST-Test im Blut, um spezifische IgE-Antikörper nachzuweisen. Wichtig zu wissen: Ein positiver Test beweist nur eine Sensibilisierung, nicht zwangsläufig eine aktuelle Erkrankung durch den Wohnraumschimmel. Zudem sind nicht für alle der über 100.000 Schimmelpilzarten Testlösungen verfügbar[1].

Provokationstests

Wenn Atemwegsbeschwerden im Vordergrund stehen, kann ein inhalativer Provokationstest durchgeführt werden. Dabei atmet der Patient unter ärztlicher Aufsicht fein vernebelte Schimmelpilzextrakte ein. Eine anschließende Lungenfunktionsprüfung zeigt, ob sich die Atemwege verengen. Dies gilt als starker Beweis für eine Allergie[1].

Der Umwelt-Nachweis: Schimmel in der Wohnung messen

Um den medizinischen Befund mit der Wohnsituation zu verknüpfen, muss nachgewiesen werden, dass in der Wohnung tatsächlich eine erhöhte Schimmelbelastung vorliegt. Hierfür stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die jedoch unterschiedlich aussagekräftig sind.

1. Sichtkontrolle und Bauphysik

Oft sind Schäden sichtbar. Schwarze Flecken in Ecken, hinter Schränken oder an Fensterlaibungen sind eindeutige Indizien. Ergänzend sollten bauphysikalische Messungen durchgeführt werden. Dazu gehören die Messung der relativen Luftfeuchtigkeit, der Wandtemperatur und der Materialfeuchte. Eine dauerhafte relative Luftfeuchtigkeit von über 80% an der Wandoberfläche führt fast zwangsläufig zu Schimmelwachstum[3]. Wärmebrücken sind hierbei klassische Schwachstellen.

2. Luftkeimmessung (Der Goldstandard)

Bei der Luftkeimmessung wird mit einem speziellen Gerät ein definiertes Luftvolumen angesaugt und auf einen Nährboden geleitet. Dieser wird im Labor bebrütet, und die gewachsenen Kolonien werden gezählt (KBE = Koloniebildende Einheiten). Entscheidend ist hierbei der Vergleich mit der Außenluft. In Innenräumen sollte die Konzentration der Schimmelpilzsporen nicht signifikant höher sein als draußen, und es sollten keine Arten vorkommen, die draußen nicht zu finden sind (Innenraumquellen)[1]. Diese Methode erfasst allerdings nur lebende, keimfähige Sporen.

3. Partikelsammlung (Gesamtsporenzahl)

Hierbei werden Luftpartikel auf einem beschichteten Objektträger abgeschieden und unter dem Mikroskop ausgezählt. Der Vorteil: Es werden auch abgestorbene Sporen erfasst, die ebenfalls allergen wirken können. Besonders wichtig ist dies nach Sanierungen oder bei Arten, die auf Nährböden schlecht wachsen, wie z.B. Stachybotrys[1].

4. Material- und Staubproben

Materialproben (z.B. ein Stück Tapete) können im Labor direkt auf Bewuchs untersucht werden. Staubproben dienen als Langzeitgedächtnis der Wohnung, da sich Sporen im Staub anreichern. Allerdings ist die Bewertung von Staubproben schwierig, da es keine einheitlichen Grenzwerte gibt und der Staub auch Sporen von draußen enthält, die über Schuhe oder Kleidung eingetragen wurden[1].

5. MVOC-Messung (Der Geruch)

Schimmelpilze produzieren flüchtige organische Verbindungen (MVOC), die für den typischen muffigen Geruch verantwortlich sind. Eine MVOC-Messung kann Hinweise auf verdeckte Schäden (z.B. hinter Vorsatzschalen oder im Fußbodenaufbau) geben, ist aber alleinstehend keine gesundheitliche Bewertungsgrundlage[1].

Tipp: Sedimentationsplatten ("Do-it-yourself"-Tests)

Viele Verbraucher greifen zu sogenannten Sedimentationsplatten (Petrischalen, die man offen aufstellt). Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass mit diesem Verfahren keine reproduzierbaren quantitativen Ergebnisse erzielt werden können, da das Ergebnis stark von der Luftbewegung und der Sinkgeschwindigkeit der Sporen abhängt. Schwere Sporen fallen schnell herab, leichte (wie Aspergillus) bleiben in der Luft und werden nicht erfasst. Dennoch können solche Tests als erster grober Indikator dienen, ersetzen aber keine professionelle Luftkeimmessung im Streitfall[1].

Rechtliche Situation: Mietminderung und Beweislast

Wenn der Zusammenhang zwischen Schimmel und Krankheit medizinisch plausibel gemacht und der Schimmelbefall in der Wohnung nachgewiesen ist, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen.

Mietminderung bei Gesundheitsgefahr

Schimmelbefall ist ein Mangel an der Mietsache. Die Rechtsprechung ist hier oft mieterfreundlich, insbesondere wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Einige wegweisende Urteile zeigen das Ausmaß möglicher Mietminderungen:

  • 100% Mietminderung: Das Amtsgericht Charlottenburg urteilte, dass bei erheblicher gesundheitlicher Gefährdung (im konkreten Fall erkrankten zwei Kinder an Lungenentzündungen durch Schimmel) eine Mietminderung von 100% und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein können[4].
  • 80% Mietminderung: Bei erheblicher Durchfeuchtung und Schimmelbefall in Küche, Wohn- und Schlafzimmer sah das Landgericht Berlin eine Minderung von 80% als angemessen an, da die Wohnung kaum noch nutzbar war[5].
  • 20% bis 50% Mietminderung: Bei Befall einzelner Räume wie dem Wohnzimmer (50% laut LG Hamburg) oder bei kleinflächigem Schimmel in mehreren Räumen (20% laut AG Königs Wusterhausen) sind Minderungen üblich[6][7].

Wer muss was beweisen?

Grundsätzlich muss der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch bauliche Mängel verursacht wurde. Erst wenn er diesen Beweis erbracht hat (z.B. durch Ausschluss von Wärmebrücken oder Undichtigkeiten), muss der Mieter beweisen, dass er ordnungsgemäß geheizt und gelüftet hat. Dies nennt man die "Sphärentheorie". Es reicht für den Vermieter nicht aus, pauschal zu behaupten, der Mieter lüfte zu wenig. Besonders nach dem Einbau neuer, dichter Fenster muss der Vermieter den Mieter auf das notwendige geänderte Lüftungsverhalten hinweisen. Unterlässt er dies, kann dies zu einer Mietminderung führen (LG Lübeck, 42%)[8].

Sanierung und Prävention

Der Nachweis von Krankheit und Schimmel ist wichtig, aber das oberste Ziel muss immer die Wiederherstellung gesunder Wohnverhältnisse sein. Das Umweltbundesamt betont das Minimierungsgebot: Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Vorsorgegründen nicht zu tolerieren und müssen beseitigt werden, unabhängig von der genauen Art oder Menge[1].

Eine erfolgreiche Sanierung besteht immer aus zwei Schritten:

  1. Ursachenbeseitigung: Abdichtung von Leckagen, Beseitigung von Wärmebrücken oder Anpassung des Heiz- und Lüftungsverhaltens. Ohne diesen Schritt kommt der Schimmel wieder.
  2. Entfernung des Befalls: Poröse Materialien (Tapeten, Gipskarton) müssen meist entfernt werden. Glatte Oberflächen können gereinigt werden. Wichtig: Eine bloße Abtötung (z.B. mit Fungiziden) reicht nicht aus, da auch tote Sporen allergen wirken. Die Biomasse muss entfernt werden[1].

Bei der Sanierung müssen strikte Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden, um eine Verteilung der Sporen in der gesamten Wohnung zu verhindern (Abschottung, Staubschutz). Dies sollte bei größeren Schäden (über 0,5 m²) immer Fachfirmen überlassen werden[1].

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich Schimmel durch einen Bluttest nachweisen?

Jein. Ein Bluttest (RAST/EAST) kann nachweisen, ob Ihr Körper Antikörper gegen bestimmte Schimmelpilze gebildet hat, also ob eine Sensibilisierung vorliegt. Er beweist jedoch nicht zwingend, dass Ihre aktuellen Beschwerden vom Schimmel in Ihrer Wohnung kommen, da man auch draußen mit Schimmel in Kontakt kommt[1].

Ist schwarzer Schimmel immer giftig?

Nicht jeder schwarze Schimmel ist der gefürchtete Stachybotrys chartarum. Auch der häufige Aspergillus niger ist schwarz. Allerdings produziert Stachybotrys tatsächlich starke Toxine und erfordert besondere Vorsicht bei der Sanierung. Eine genaue Bestimmung ist nur im Labor möglich[1].

Reicht es, den Schimmel mit Essig abzuwaschen?

Nein. Auf kalkhaltigen Untergründen (wie vielen Wandputzen) wird Essig neutralisiert und bietet dem Schimmel durch organische Rückstände sogar neuen Nährboden. Besser ist 70-80%iger Alkohol (Ethylalkohol) oder Wasserstoffperoxid, wobei bei Alkohol Brandgefahr besteht[1].

Kann ich die Miete rückwirkend mindern?

Ja, wenn der Mangel dem Vermieter bekannt war oder er ihn hätte kennen müssen. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel vorliegt. Es ist jedoch ratsam, die Miete zunächst "unter Vorbehalt" zu zahlen und sich juristisch beraten zu lassen.

Wie hoch muss die Luftfeuchtigkeit sein, damit Schimmel wächst?

Schimmel benötigt kein flüssiges Wasser, eine hohe relative Luftfeuchtigkeit reicht aus. Ab etwa 80% relativer Luftfeuchtigkeit direkt an der Wandoberfläche (nicht in der Raummitte!) beginnt das Wachstum. Dies entspricht oft einer Raumluftfeuchte von 60% bei schlecht gedämmten Außenwänden im Winter[3].

Fazit

Der Nachweis, dass man durch Schimmel in der Wohnung krank geworden ist, erfordert ein systematisches Vorgehen. Es reicht nicht, sich auf das eigene Gefühl zu verlassen. Eine Kombination aus ärztlicher Diagnostik (Allergietests, Provokation) und umweltanalytischer Untersuchung der Wohnung (Luftkeimmessungen, Materialproben) ist der sicherste Weg, um die Kausalität zu belegen. Nehmen Sie Warnsignale Ihres Körpers ernst und handeln Sie frühzeitig. Das Minimierungsgebot steht über allem: Schimmel gehört nicht in den Wohnraum und muss beseitigt werden – Ihrer Gesundheit zuliebe.

Wenn Sie den Verdacht auf Schimmel haben, beginnen Sie mit einer sorgfältigen Dokumentation und ziehen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden einen Umweltmediziner hinzu. Für eine erste Einschätzung der Belastungssituation können Selbsttests hilfreich sein, für rechtliche Auseinandersetzungen sind jedoch professionelle Gutachten unabdingbar.

Quellen und Referenzen

  1. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, "Schimmelpilze in Innenräumen – Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement", Bericht des Arbeitskreises, Stuttgart, 2004 (Kapitel 3, 4,

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