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Schimmel im Keller und an der Kellerwand entfernen
April 13, 2026 Philipp Silbernagel

Schimmel im Keller und an der Kellerwand entfernen

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Ein modriger Geruch beim Betreten des Untergeschosses, dunkle Flecken an der Kellerwand oder abblätternder Putz sind Alarmzeichen, die Hausbesitzer und Mieter niemals ignorieren sollten. Schimmel im Keller ist weit mehr als ein ästhetisches Problem; er stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Bausubstanz und vor allem für die Gesundheit der Bewohner dar. Da Kellerräume oft kühler sind und direkt ans Erdreich grenzen, unterliegen sie physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die Feuchtigkeitsbildung begünstigen. Doch ab wann wird Feuchtigkeit zu einem Schimmelproblem, welche gesundheitlichen Risiken bestehen konkret und wie lässt sich der Befall nachhaltig sanieren? In diesem Artikel beleuchten wir die wissenschaftlichen Hintergründe basierend auf aktuellen Richtlinien und geben fundierte Handlungsempfehlungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesundheitsgefahr: Schimmelpilze können Allergien, toxische Reaktionen und bei immungeschwächten Personen sogar Infektionen auslösen. Besonders Arten wie Stachybotrys chartarum oder Aspergillus fumigatus gelten als kritisch.
  • Wachstumsbedingungen: Feuchtigkeit ist der entscheidende Faktor. Bereits ab einer relativen Luftfeuchte von 70 % bis 80 % auf der Materialoberfläche kann Wachstum einsetzen, abhängig vom Nährbodenangebot.
  • Diagnostik: Der bloße visuelle Eindruck reicht oft nicht aus. Materialproben, Luftkeimsammlungen und MVOC-Messungen helfen, verdeckte Schäden aufzuspüren.
  • Sanierung: Oberflächliche Behandlungen reichen bei porösen Materialien (Putz, Tapete) nicht aus. Die Ursache der Feuchtigkeit muss zwingend behoben werden, bevor saniert wird.
  • Mietrecht: Bei erheblichem Schimmelbefall und Gesundheitsgefährdung sind Mietminderungen von bis zu 100 % möglich.

Physikalische Grundlagen: Warum Schimmel im Keller entsteht

Um das Schimmelrisiko im Keller zu verstehen, muss man die physikalischen und biologischen Grundlagen betrachten. Schimmelpilze benötigen für ihr Wachstum im Wesentlichen drei Faktoren: Feuchtigkeit, eine geeignete Temperatur und ein Nährstoffsubstrat. Während Sporen praktisch überall in der Luft vorhanden sind (ubiquitär), entscheidet das Mikroklima an der Wand darüber, ob diese Sporen auskeimen.

Das Zusammenspiel von Feuchte und Temperatur

Das entscheidende Kriterium für das Wachstum von Mikroorganismen ist die dem Pilz zur Verfügung stehende Feuchte. Dabei kann der Pilz Wasser sowohl aus dem Substrat (der Kellerwand) als auch aus der Luft entnehmen. Wissenschaftlich wird dies oft über die Wasseraktivität (aw-Wert) beschrieben. Nach dem WTA-Merkblatt E-6-3 liegt die Feuchtegrenze, unterhalb derer kein Schimmelwachstum in Gebäuden auftritt, bei etwa 70 % relativer Feuchte auf der Bauteiloberfläche. Bei 80 % relativer Feuchte sind die Wachstumsbedingungen für fast alle Schimmelpilzarten erreicht[1].

Im Keller ist dies besonders kritisch, da warme Raumluft im Sommer auf kalte Kellerwände trifft. Da kühle Luft weniger Feuchtigkeit speichern kann als warme Luft, steigt die relative Luftfeuchtigkeit an der Wandoberfläche drastisch an, oft bis zum Taupunkt, wo Wasser kondensiert. Isoplethensysteme, die Wachstumsgrenzen in Abhängigkeit von Temperatur und Feuchte darstellen, zeigen, dass das Optimum für Schimmelwachstum meist zwischen 20 °C und 30 °C liegt, aber Wachstum bereits ab 0 °C möglich ist[1].

Der Einfluss des Untergrunds (Substrat)

Nicht jede Wand schimmelt gleich schnell. Das WTA-Merkblatt unterscheidet Substrate in verschiedene Gruppen hinsichtlich ihrer Anfälligkeit. Zur Substratgruppe I gehören biologisch gut verwertbare Materialien wie Tapeten, Gipskarton und verschmutzte Oberflächen. Hier wachsen Pilze besonders schnell. Kellerwände aus reinem Beton oder Putz (Substratgruppe II) sind etwas widerstandsfähiger, bieten aber bei Verschmutzung durch Hausstaub dennoch genügend Nährstoffe[1].

Achtung: Biofilm durch Staub

Selbst auf anorganischen Materialien wie Beton kann Schimmel wachsen. Organische Verunreinigungen durch Staub, Fingerabdrücke oder Aerosole aus der Luft reichen aus, um auf eigentlich "sterilen" Medien eine dünne, nährstoffreiche Schicht zu bilden, die die Sporenauskeimung ermöglicht[1].

Gesundheitliche Risiken durch Schimmelpilze

Die gesundheitliche Bewertung von Schimmelpilzbefall im Innenraum ist komplex und hängt stark von der Pilzart und der Disposition der Bewohner ab. Es wird zwischen allergenen, toxischen und infektiösen Wirkungen unterschieden.

Allergien und Sensibilisierung

Schimmelpilze sind potente Allergene. Etwa 5 % der Bevölkerung in Deutschland weisen eine Sensibilisierung gegen Schimmelpilze auf. Bei Kontakt über die Atemwege können Symptome wie allergischer Schnupfen, Bindehautentzündungen oder allergisches Asthma ausgelöst werden (Typ-I-Allergie)[2]. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg weist darauf hin, dass auch nach Desinfektionsmaßnahmen allergene Bestandteile von Pilzen (auch von abgetöteten) noch vorhanden sein können und weiterhin Beschwerden auslösen[2].

Toxische Wirkungen und Mykotoxine

Einige Schimmelpilze produzieren Stoffwechselprodukte, sogenannte Mykotoxine, die giftig wirken können. Besonders relevant ist hierbei der Pilz Stachybotrys chartarum, der oft auf feuchten Gipskartonplatten oder Tapeten im Keller zu finden ist. Er produziert Satratoxine (Trichothecene), die schon bei geringer Sporenbelastung der Raumluft toxische Wirkungen entfalten können[2]. Auch Aspergillus versicolor, ein häufiger Feuchteindikator, produziert Sterigmatocystin, welches als potenziell krebserregend gilt[2].

Infektionsgefahr

Für gesunde Menschen ist das Infektionsrisiko gering. Jedoch sind immungeschwächte Personen (z.B. nach Organtransplantationen oder Chemotherapie) gefährdet. Pilze der Risikogruppe 2 gemäß TRBA 460, wie Aspergillus fumigatus, können systemische Infektionen (Aspergillosen) verursachen, die schwerwiegend verlaufen können[2][3]. Solche Pilze müssen bei Sanierungsarbeiten besonders kritisch betrachtet werden.

Erkennung und Nachweis von Schimmel

Nicht jeder Schimmelbefall ist sofort als schwarzer Fleck sichtbar. Oft verbirgt sich das Wachstum hinter Verkleidungen, Schränken oder unter Fußbodenbelägen. Ein typisches Indiz ist ein muffig-modriger Geruch, der durch mikrobielle flüchtige organische Verbindungen (MVOC) verursacht wird[2].

Probenahme und Analysemethoden

Um das Ausmaß und die Art der Belastung festzustellen, gibt es verschiedene Methoden, die im Laborbericht des LGA Baden-Württemberg detailliert beschrieben werden:

  • Materialproben: Hierbei werden Teile der befallenen Tapete oder des Putzes im Labor kultiviert. Dies ist wichtig, um zu unterscheiden, ob es sich um einen aktiven Befall oder nur um Anflugsporen handelt.
  • Klebefilm-Abrisspräparat: Ein Klebestreifen wird auf den Befall gedrückt und mikroskopisch untersucht. Dies erlaubt die Identifizierung der Gattung, aber oft nicht der genauen Art.
  • Luftkeimsammlung: Hierbei wird Raumluft auf einen Nährboden gesaugt. Dies ist wichtig, um die Belastung der Atemluft zu messen. Wichtig ist hierbei immer eine Referenzmessung der Außenluft, da Schimmelpilze natürlicherweise in der Umwelt vorkommen[2].
  • MVOC-Messung: Diese Methode detektiert gasförmige Stoffwechselprodukte und kann Hinweise auf verdeckte Schäden geben, ist aber alleinstehend oft schwer zu interpretieren[2].

Indikatororganismen

Bestimmte Pilzarten gelten als Indikatoren für Feuchteschäden, da sie in normalen Wohnräumen kaum vorkommen. Dazu gehören laut LGA-Bericht unter anderem Stachybotrys chartarum, Chaetomium spp., Acremonium spp. und Aspergillus versicolor. Werden diese Pilze nachgewiesen, liegt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Feuchtigkeitsproblem vor, das saniert werden muss[2].

Rechtliche Aspekte: Mietminderung bei Schimmel

Schimmel im Keller oder in der Wohnung führt oft zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechtsprechung ist hier vielfältig, aber tendenziell mieterfreundlich, wenn die Bausubstanz ursächlich ist. Ein Blick auf Gerichtsurteile zeigt die Bandbreite der Mietminderungen:

  • 100 % Mietminderung: Bei erheblicher gesundheitlicher Gefährdung, etwa wenn Kinder durch Schimmel an Lungenentzündungen erkranken (AG Charlottenburg, Az.: 203 C 607/06)[4].
  • 80 % Mietminderung: Bei erheblicher Durchfeuchtung von Wohnräumen und Küche mit Schimmelbefall und Gestank (LG Berlin, GE 1991, 625)[4].
  • 20 % Mietminderung: Bei kleinflächigem Schimmel in den Ecken aller Räume (Amtsgericht Königs Wusterhausen, 9 C 174/06)[4].
  • 10 % Mietminderung: Bei Schimmelbefall eines Lagerraums oder Abstellraums (AG Steinfurt, WuM 77, 256)[4].

Es ist jedoch zu beachten, dass Gerichte auch dem Mieter eine Mitschuld zusprechen können, wenn unzureichendes Lüftungs- und Heizverhalten nachgewiesen wird. So wurde beispielsweise eine Mietminderung abgelehnt, wenn der Mieter trotz Hinweise auf neue Isolierglasfenster nicht ausreichend lüftete (LG Hannover, WM 1983, S. 126)[4].

Sanierung: Wie man Schimmel richtig entfernt

Eine nachhaltige Sanierung steht und fällt mit der Beseitigung der Feuchtigkeitsursache. Ohne Trockenlegung (z.B. Abdichtung von außen, Reparatur von Rohrbrüchen oder Änderung des Lüftungsverhaltens) wird der Schimmel unweigerlich zurückkehren.

Kleine vs. Große Schäden

Bei kleinen, oberflächlichen Schäden (unter 0,5 m²) auf glatten Flächen kann eine Reinigung mit Haushaltsreinigern oder 70-80%igem Alkohol (Ethanol) erfolgen. Achtung: Brandgefahr bei Alkohol beachten! Poröse Materialien wie Tapeten oder Gipskartonplatten können nicht gereinigt werden; das Myzel wächst tief in das Material ein. Diese müssen entfernt werden[2].

Warnung: Kein Essig!

Verwenden Sie keinen Essig zur Schimmelbekämpfung auf mineralischen Wänden (Kalk, Beton). Der Kalk neutralisiert die Säure, und die organischen Rückstände des Essigs dienen dem Pilz anschließend sogar als hervorragender Nährboden[2].

Professionelle Sanierung

Bei großflächigem Befall (Kategorie 3 nach LGA-Leitfaden) oder Befall mit besonders gefährlichen Arten wie Stachybotrys sollte eine Fachfirma beauftragt werden. Hierbei müssen Arbeitsschutzmaßnahmen (Atemschutz P2/P3, Schutzanzüge) eingehalten werden, um eine massive Sporenfreisetzung und Gefährdung der Bewohner zu vermeiden. Der betroffene Bereich muss oft staubdicht abgeschottet werden (Schwarz-Weiß-Bereich)[2].

Umgang mit Inventar

Möbel mit geschlossenen Oberflächen können feucht gereinigt und desinfiziert werden. Polstermöbel und Textilien sind bei starkem Befall oft nicht wirtschaftlich zu sanieren und sollten entsorgt werden, da die Sporen tief in das Polster eindringen[2].

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Kann ich Schimmel im Keller einfach überstreichen?

Nein. Das Überstreichen tötet den Pilz nicht ab und beseitigt nicht die Feuchtigkeitsursache. Der Schimmel wird durch die Farbe hindurchwachsen oder die Farbe abblättern lassen. Poröse, befallene Materialien müssen entfernt werden[2].

2. Ist jeder Schimmel im Keller gesundheitsschädlich?

Potenziell ja. Auch abgetötete Pilze können noch Allergene freisetzen. Besonders kritisch sind toxinbildende Arten. Eine Minimierung der Exposition ist aus Vorsorgegründen immer anzustreben[2].

3. Hilft Heizen gegen Schimmel im Keller?

Bedingt. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen, was die Wände trocknen kann. Aber: Wenn warme, feuchte Luft in einen kalten Keller gelangt (z.B. durch falsches Lüften im Sommer), kondensiert das Wasser an den kalten Wänden und fördert Schimmel. Heizen hilft nur in Kombination mit korrektem Lüften (Stoßlüften, wenn Außenluft trockener ist als Innenluft)[1].

4. Welche Luftfeuchtigkeit ist im Keller ideal?

Um Schimmelwachstum sicher zu verhindern, sollte die relative Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 60-65 % gehalten werden. Ab 70 % auf der Wandoberfläche beginnt das Risiko für Schimmelwachstum deutlich zu steigen[1].

5. Darf ich die Miete mindern, wenn der Keller schimmelt?

Ja, wenn der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde. Die Höhe hängt von der Nutzungseinschränkung ab. Bei einem bloßen Lagerraum sind ca. 10 % üblich, bei Wohnräumen im Souterrain deutlich mehr[4].

Fazit

Schimmel im Keller ist ein ernstzunehmendes Problem, das bauphysikalische Ursachen hat und gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann. Die Beseitigung erfordert ein systematisches Vorgehen: Ursachenanalyse, fachgerechte Entfernung der Biomasse und Anpassung des Nutzungsverhaltens oder bauliche Maßnahmen zur Feuchtereduktion. Warten Sie nicht ab, bis sich der typische modrige Geruch im ganzen Haus ausbreitet. Handeln Sie bei den ersten Anzeichen, um die Bausubstanz und Ihre Gesundheit zu schützen. Nutzen Sie professionelle Analysen, um die Art des Befalls zu bestimmen und Sanierungsmaßnahmen gezielt einzuleiten.

Quellen und Referenzen

  1. Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA), Merkblatt E-6-3: Rechnerische Prognose des Schimmelpilzwachstumsrisikos, 2023.
  2. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Schimmelpilze in Innenräumen – Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement, 2004.
  3. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 460, Einstufung von Pilzen in Risikogruppen, 2016.
  4. Sammlung diverser Gerichtsurteile zu Mietmängeln (AG Charlottenburg, LG Berlin, LG Hamburg, etc.) aus "Mietminderungstabelle Schimmel".

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