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Aussehen & Bestimmungsmerkmale
Die Tomate (*Solanum lycopersicum*) wächst als krautige, ausdauernde Pflanze, die meist einjährig kultiviert wird und Wuchshöhen von 0,3 bis 3 Metern erreicht. Der Stängel ist weich, hell- bis dunkelgrün gefärbt und dicht mit drüsigen Trichomen besetzt, die der Pflanze eine klebrige Oberfläche verleihen und sie vor Schädlingen schützen. Die wechselständigen Laubblätter sind unpaarig gefiedert und bestehen aus fünf bis neun gesägten Fiederblättchen, die bis zu 7,6 cm lang werden können. Das Laub fühlt sich samtig an und verströmt aufgrund der Drüsenhaare einen charakteristischen, starken Geruch. Das Wurzelsystem ist faserig und flach ausgebildet, wobei die Pflanze an vergrabenen Stängelabschnitten Adventivwurzeln bilden kann. Die zwittrigen, selbstbefruchtenden Blüten stehen in Wickeln von 3 bis 12 Einzelblüten zusammen. Jede Blüte misst weniger als 2,5 cm im Durchmesser, ist sternförmig und besitzt fünf gelbe Kronblätter. Botanisch handelt es sich bei der Frucht um eine Beere mit einem glatten, glänzenden Perikarp, das eine zentrale Plazenta und zahlreiche, in eine gallertartige Matrix eingebettete Samen umschließt.[2] Die Früchte variieren stark in Größe und Form, von kleinen, kugelförmigen Kirschtomaten (1–2 cm) bis hin zu großen, abgeflachten Fleischtomaten mit bis zu 10 cm Durchmesser.[1] Während die Grundfärbung meist rot ist, existieren je nach Sorte auch gelbe, orange, grüne, rosa oder violette Varianten. Eine einzelne Frucht enthält typischerweise zwischen 50 und 200 Samen. Man unterscheidet zwei Wuchstypen: Determinierte Sorten wachsen buschig bis etwa 1 Meter Höhe und schließen mit Blütenständen ab, während indeterminierte Formen als Ranken kontinuierlich weiterwachsen. Als diploide Spezies weist *Solanum lycopersicum* einen Chromosomensatz von 2n=24 auf. Von verwandten Arten wie der Tomatillo (*Physalis* spp.) unterscheidet sie sich taxonomisch, während sie sich von der wilden Johannisbeertomate (*S. pimpinellifolium*) primär durch die domestikationsbedingt größeren Früchte abgrenzt.[2][4]
Die Tomate (*Solanum lycopersicum*) ist eine krautige, mehrjährige Pflanze aus der Familie der Nachtschattengewächse (*Solanaceae*), die in gemäßigten Klimazonen überwiegend als einjährige Kulturpflanze angebaut wird.[3][2] In ihrem natürlichen Lebensraum in den Anden Südamerikas wächst sie oft als kriechender oder halbaufrechter Strauch, während kultivierte Formen Wuchshöhen von 0,3 bis über 3 Metern erreichen können.[3] Ein charakteristisches anatomisches Merkmal ist die dichte Behaarung der Stängel und Blätter mit glandulären Trichomen (Drüsenhaaren), die bei Berührung klebrige Sekrete und den typischen aromatischen Duft absondern, was als chemische Abwehr gegen Fressfeinde dient.[3][1] Das Wurzelsystem ist primär faserig und flachgründig, besitzt jedoch die Fähigkeit, entlang verschütteter Stängelabschnitte Adventivwurzeln zur zusätzlichen Nährstoffaufnahme und Stabilisierung zu bilden. Die wechselständigen, unpaarig gefiederten Laubblätter bestehen aus 5 bis 9 gesägten Teilblättern, die eine samtige Textur aufweisen. Im Gegensatz zu diözischen Pflanzen gibt es bei *Solanum lycopersicum* keine Geschlechtertrennung; die sternförmigen, gelben Blüten sind zwittrig und enthalten sowohl Staubblätter als auch einen Stempel, was eine hohe Selbstbefruchtungsrate begünstigt.[3] Botanisch handelt es sich bei der Frucht um eine Beere, die aus dem befruchteten Fruchtknoten hervorgeht und deren Samen in einer gallertartigen Matrix innerhalb des Perikarps eingebettet sind.[2][7] Während Wildformen wie *Solanum pimpinellifolium* nur kleine, zweikammerige Früchte hervorbringen, weisen moderne Kultursorten oft vielkammerige, fleischige Früchte auf, die durch Domestikation und Züchtung stark in Größe und Form variieren.[1] Man unterscheidet zwei primäre Wuchstypen: Indeterminierte Sorten wachsen lianenartig unbegrenzt weiter und bilden fortlaufend Blütenstände, während determinierte Formen ein buschiges Wachstum zeigen, das mit einer terminalen Blütenbildung abschließt.[3] Genetisch ist die Art diploid mit 2n=24 Chromosomen und weist im Vergleich zu ihren wilden Verwandten einen signifikanten genetischen Flaschenhals auf, der die Diversität moderner Zuchtlinien einschränkt.[1] Historisch wurde die Art bei ihrer ersten wissenschaftlichen Beschreibung in Europa 1544 durch Pietro Andrea Mattioli als „poma aurea“ (Goldener Apfel) bezeichnet, was darauf hindeutet, dass frühe Importe gelbfrüchtig waren.[3] Phylogenetisch gehört die Tomate zur Sektion *Lycopersicon* innerhalb der Gattung *Solanum*, was ihre enge Verwandtschaft zur Kartoffel (*Solanum tuberosum*) unterstreicht, von der sie sich vor etwa 13–14 Millionen Jahren evolutionär trennte.[1]
Systematik
Name & Einordnung
Die Tomate trägt den wissenschaftlichen Namen *Solanum lycopersicum* L., der auf die taxonomische Einordnung durch Carl Linnaeus im Jahr 1753 zurückgeht. Sie gehört zur Gattung *Solanum* innerhalb der Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae).[1] Historisch wurde die Art lange unter dem Synonym *Lycopersicon esculentum* in der eigenständigen Gattung *Lycopersicon* geführt, bis molekularbiologische Untersuchungen die Wiedereingliederung in die Gattung *Solanum* bestätigten.[2] Etymologisch leitet sich der Name vom Nahuatl-Wort *tomatl* ab, das von den Azteken für die „geschwollene Frucht“ verwendet wurde.[1] Über die spanische Adaption *tomate* gelangte der Begriff im 16. Jahrhundert in den europäischen Sprachraum.[1] Eine der ersten europäischen Beschreibungen stammt von Pietro Andrea Mattioli aus dem Jahr 1544, der die Pflanze als *poma aurea* („Goldapfel“) bezeichnete, was sich im italienischen *pomodoro* erhalten hat und auf gelbfrüchtige frühe Sorten hindeutet.[3] Aufgrund historisch vermuteter aphrodisierender Eigenschaften war im Deutschen früher der Trivialname „Liebesapfel“ (analog zum französischen *pomme d'amour*) gebräuchlich. Im mexikanischen Spanisch wird sprachlich noch heute zwischen dem roten *jitomate* (*Solanum lycopersicum*) und dem grünen *tomate* (Tomatillo) unterschieden.[1] Obwohl die Frucht botanisch als Beere definiert ist, wird sie kulinarisch und handelsrechtlich meist als Gemüse behandelt, eine Klassifizierung, die in den USA durch das Urteil *Nix v. Hedden* von 1893 sogar juristisch bestätigt wurde.[1][3]